DENA Energieausweis für Wohngebäude

Nach Einführung der Energieeinsparverordnung vom Februar 2002 ist die Einführung von Gebäudeenergieausweisen für alle Gebäude mit unterschiedlichen Stichtagen ab 01.07.2008 - 01.07.2009 beschlossen worden.

Inzwischen sind alle Übergangsfristen verstrichen!

Zwingend verpflichtend die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung!!





Alle Wohngebäude die verkauft oder Wohnungen die neu vermietet werden sollen, müssen nach Einführung des Energieausweises mit einem solchen ausgestattet sein.
In diesem Ausweis wird der zu erwartende Heizenergiebedarf pro m² und Jahr ausgewiesen, s.d. Käufer oder Mieter die zu erwartenden Heizkosten besser einschätzen können.
Weiterhin haben auch Vermieter / Verkäufer dieser Objekte den Vorteil, dass vorangegangene Sanierungsmassnahmen durch eine Verbesserung der "Energieeffiziensklasse" sichtbar gemacht werden und in Zahlen belegt werden können.



Energieausweise dürfen nur bei der Deutschen Energie-Agentur registrierte Gebäudeenergieberater ausstellen.
Auch ich habe mich in 2005 bei der "DENA" registrieren lassen, s.d. Sie sich bei  Fragen gerne mit mir in Verbindung setzen können, um weitergehende Details zu besprechen und ich Ihnen ggf. ein aktuelles Angebot über einen Energiepass Ihres Gebäudes unterbreiten kann.